AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (01.01.2009)

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese vorliegenden Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen durch Computer-Service-Biehler - nachfolgend CSB genannt.

 

1.2 Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruchs aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie.

 

2. Auftragserteilung

 

2.1 Aufträge können persönlich, fernmündlich, fernschriftlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2.2 Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag als erteilt für alle Arbeiten die CSB für notwendig erachtet. CSB ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Reparaturarbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. CSB ist nicht verpflichtet, den Gegenstand auf alle eventuell möglichen Mängel und Fehlfunktionen hin zu überprüfen.

 

2.3 Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Auftraggeber einen Reparaturhöchstpreis festsetzen. Ist ein solcher Preis nicht angegeben, wird von CSB zunächst eine unverbindliche und kostenlose Reparaturkostenabschätzung abgegeben.

 

2.4 Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muß der Auftraggeber bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges oder anderer Unterlagen nachweisen.

 

3. Reparaturdurchführung

 

3.1 CSB ist berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt mit geeignetem Personal durchzuführen.

 

3.2 Reparaturtermine sind stets unverbindlich. Die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.

 

3.3 Jede Reparatur sowie Reparaturkostenabschätzungen bedeuten Eingriffe in den Reparaturgegenstand. Es ist nicht immer möglich, nach einem solchen Eingriff den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Eingriff des Reparaturgegenstands bestand. Der Auftraggeber hat daher kein generelles Recht auf Wiederherstellung des ursprünglichen Originalzustandes der vor der Reparaturmaßnahme bestand.

 

3.4 Ausgetauschte oder defekte Teile gehen in das Eigentum von CSB über, wenn bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart ist.

 

4. Reparaturkosten und Zahlung

 

4.1 Kostenpflichtige Reparaturen werden für maximal die Beträge ausgeführt, die in den Reparaturkostenabschätzungen mitgeteilt wurden.

 

4.2 Der Auftraggeber erhält nach Durchführung der Reparaturarbeiten eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer.

 

4.3 Der Auftraggeber hat die Wahl den bei Übergabe fälligen Rechnungsbetrag per Überweisung, via Paypal, per Scheck oder in bar zu leisten.

 

5. Aufbewahrung und Abholung

 

5.1 Werden Reparaturen nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung abgenommen, entstehen Lagerkosten die vom Auftraggeber zu tragen sind. CSB haftet ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes oder Teilen davon, soweit CSB kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich der entstandenen Reparaturkosten, erlischt die Aufbewahrungspflicht.

 

5.2 Handelt es sich bei dem Reparaturvorgang um eine technisch nicht durchführbare Reparatur, können nach vier Wochen dem Auftraggeber die Überprüfungskosten sowie die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine weitere Aufbewahrungspflicht über vier Wochen hinaus besteht nicht.

 

6. Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei Reparaturen

 

6.1 Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Benachrichtigung über die Fertigstellung der Reparatur.

 

6.2 Das Recht des Auftraggebers beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturauftrags verlangen. Welcher der drei Möglichkeiten in Frage kommt, wird durch die Minderung des Nutzwertes des reparierten Gegenstandes bestimmt.

 

6.3 Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Auftraggebers im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluß, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen CSB. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

 

6.4 Ein Anspruch besteht nur, wenn der neue Mangel in direktem Zusammenhang mit dem bei der Reparatur behobenen Mangel oder den getätigten Arbeiten steht.

 

6.5 Gebrauchsüblicher Verschleiß begründet keinen Anspruch, auch dann nicht, wenn er innerhalb des Gewährleistungszeitraumes aufgetreten ist.

 

6.6 Durch den Auftraggeber verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten oder Ähnlichem verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Auftraggebers.

 

7. Haftung

 

7.1 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit CSB nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

 

7.2 Im Falle der Beschädigung des Gegenstandes ist CSB zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.

 

8. Datensicherung

 

Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. CSB übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Auftraggebers, vor Reparaturbeauftragung für eine erforderliche Sicherung der vorhandenen Datenbestände zu sorgen. Die Wiederherstellung der Daten obliegt dem Auftraggeber.

 

9. Gerichtsstandsvereinbarung

 

Der Gerichtsstand ist je nach Zuständigkeit das dem Sitz von CSB nächstgelegene Gericht. Dies gilt auch wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Ebenso gilt der Gerichtsstand von CSB, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

 

10. Sonstige Bestimmungen

 

Ist eine Bestimmung rechtlich unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Gegebenenfalls ist die unwirksame Bestimmung durch eine möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, damit der wirtschaftliche Zweck erfüllt wird.


Anrufen

E-Mail

Anfahrt