Computer Reparaturen sind steuerlich absetzbar

Seit einiger Zeit sind Reparaturen für PC-Systeme und Notebooks als Handwerkerdienstleistung nach § 35a von der Einkommensteuer abzugsfähig.

 

Hierzu erhalten Sie von uns nach den durchgeführten Reparaturleistungen eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für Ihren Steuerabzug.


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