Computer Reparaturen sind steuerlich absetzbar
Seit einiger Zeit sind Reparaturen für PC-Systeme und Notebooks als Handwerkerdienstleistung nach § 35a von der Einkommensteuer abzugsfähig.
Hierzu erhalten Sie von uns nach den durchgeführten Reparaturleistungen eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für Ihren Steuerabzug.